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Allgemeine Geschäftsbedingungen

PrimUS West Medical Instruments GmbH
Allgemeine Verkauf- und Lieferbedingungen

1. Geltungsbereich
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur insoweit, als wir ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
1.2 Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
1.3 Nebenabreden sowie die Zusicherung von Eigenschaften bedürfen der Schriftform.

2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Unser Angebot erfolgen freibleibend und unter Vorbehalt der Selbstbelieferung. Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von vier Wochen annehmen. Der Besteller ist an seinen Auftrag vier Wochen, gerechnet vom Tage der Auftragserteilung, gebunden. Der Vertrag kommt durch unsere Bestätigung zustande.
2.2 An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen (z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc.), auch in elektronischer Form, behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von Abs. 2.1 annehmen, sind diese Unterlagen an uns unverzüglich zurückzusenden.
2.3 Produktänderungen im Rahmen technischer Notwendigkeiten oder technischer Verbesserungen behalten wir uns vor.

3. Lieferung
3.1 Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
3.2 Wir versichern die Lieferungen gegen Transportschaden und Verlust; diese müssen uns (incl. eines Schadenprotokolls des Transport-unternehmens) unverzüglich nach Auslieferung gemeldet werden.
3.3 Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, soweit dies dem Besteller zumutbar ist und nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart wurde.
3.4 Der Besteller darf die Annahme der Lieferung wegen unerheblichen Mängeln oder Abweichungen an Peripheriegeräten gemäß Abs. 2.3. nicht verweigern.
3.5 Erfolgt die Lieferung ohne Aufstellung oder Montage, geht die Gefahr mit Auslieferung auf den Besteller über. Ist eine Aufstellung oder Montage vereinbart, werden die Lieferungen durch unser Fachpersonal in Betrieb gesetzt und übergeben. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Lieferungen auf den Besteller über. Nimmt der Besteller die Lieferung vor der Übergabe gemäß in Betrieb, geht die Gefahr mit dem Beginn der Nutzung auf den Besteller über.
3.6 Nach Auslieferung bzw. Übergabe erfolgt eine einmalige Einweisung in die fachgerechte Hand-habung der Lieferungen.
3.7 Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungs-pflichten, sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraus-setzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldner-verzug geraten ist.
3.8 Werden wir an der rechtzeitigen Vertragserfüllung durch Beschaffungs- oder Lieferstörungen bei uns oder unseren Lieferanten behindert (z.B. durch Energiemangel, Verkehrs-störungen, Streik, Aus-sperrung), so verlängert sich die Lieferfrist angemes-sen. Ist eine angemessene Verlängerung der Liefer- und Leistungsfrist wegen der Tragweite der genann-ten Umstände für uns nicht zumutbar, steht uns das Recht zu, nach vorheriger Anzeige ganz oder teil-weise vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatz-ansprüche hieraus sind gegenseitig ausgeschlossen.
3.9 Wird die Annahme einer Lieferung verweigert, sind wir berechtigt, Rechnung zu stellen und die Ware auf Kosten des Bestellers einzulagern.
3.10 Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

4. Preise
4.1 Die Preise gelten frei Haus zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
4.2 So weit vereinbart, sind bei Lieferung von Komplettsystemen die Kosten des Aufstellens, der Inbetriebnahme, der Ersteinweisung und die Kosten für die Verpackung und deren Entsorgung eingeschlossen.
4.3 Bei der Lieferung von Zubehör und Verbrauchs-materialien werden die Kosten für Verpackung und Versand gesondert in Rechnung gestellt.
4.4. Die Rechnungsbeträge für den Kauf von Waren sind zahlbar ohne Abzug innerhalb von vierzehn Tagen ab Rechnungsdatum. Rechnungen über Dienstleistungen (Reparaturen, Wartungen, Einweisungen etc.) sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zu begleichen.
4.5 Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltend-machung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
4.6 Teillieferungen können wir jeweils nach Übergabe in Rechnung stellen.
4.7 Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Wir behalten uns das Eigentum an den Vertragsgegenständen bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
5.2 Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigen-tum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kauf-sache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er ver-pflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum-Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Etwaige Kosten von Inter-ventionen trägt der Besteller.

6. Sachmängel / Gewährleistung
6.1 Sachmängel sind vom Besteller unverzüglich nach Feststellung schriftlich anzuzeigen.
6.2 Lieferungen, die zum Zeitpunkt des Gefahr-übergangs Sachmängel aufweisen, werden wir (vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge) innerhalb der bei uns üblichen Arbeitszeit nach unserer Wahl unentgeltlich in Stand setzen oder durch einwandfreie Lieferungen ersetzen. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Besteller nach seiner Wahl verlangen, dass der Preis herabgesetzt oder der Vertrag rückgängig gemacht wird. Für Schadensersatzansprüche gelten Abs. 7.3 bis 7.7.
6.3 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beein-trächtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Ab-nutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nach-lässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bau-arbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instand-setzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
6.4 Die Frist für die Verjährung der Sachmängel-ansprüche beträgt vom Tage des Gefahrübergangs an gerechnet 12 Monate. Dies gilt nicht in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die gesetzlichen Regelungen über Hemmung oder Neubeginn der Fristen bleiben-unberührt.
6.5 Sofern nichts anderes vereinbart ist, haften wir nicht für Sachmängel gebrauchter Lieferungen.
6.6 Weitergehende oder andere als die in diesem Abs. 6 geregelten Ansprüche des Bestellers wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.

7. Schadensersatz / Rücktritt
7.1 Bei von uns verschuldeter Nichteinhaltung einer vereinbarten Lieferfrist kann der Besteller, wenn und soweit er durch die Nichteinhaltung der Lieferfrist einen Schaden erlitten hat, eine Verzugsent-schädigung für jede vollendete Woche der Ver-spätung von 0,5 % bis zur Höhe von insgesamt 5 % des Wertes desjenigen Teiles der Lieferung ver-langen, der wegen der Verspätung nicht genutzt werden kann. Schadensersatz-ansprüche des Bestel-lers wegen Verzögerung der Lieferung sowie Schadensersatzansprüche statt der Leistung, die über die in Satz 1 genannten Grenzen hinaus gehen, sind in allen Fällen verzögerter Lieferung, auch nach Ablauf einer uns etwa gesetzten Frist zur Lieferung, ausgeschlossen. Vom Vertrag kann der Besteller im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur zurücktreten, soweit die Verzögerung der Lieferung von uns zu vertreten ist.
7.2 Bei von uns verschuldeter Unmöglichkeit ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen. Der Schadensersatzanspruch beschränkt sich auf 5 % des Wertes desjenigen Teiles der Lieferung, der wegen Unmöglichkeit der Leistung nicht genutzt werden kann. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Bei vorübergehender Unmöglichkeit gilt Abs. 7.1.
7.3 Wir haften für von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Schäden aufgrund der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Soweit wir weder grob fahrlässig noch vorsätzlich wesentliche Vertrags-pflichten verletzt haben, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Bei einfacher Fahrlässigkeit oder der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung oder vergleichbare mittelbare Schäden. Bei Datenträgermaterial umfasst die Ersatzpflicht nicht den Aufwand für die Wieder-beschaffung verlorener Daten und Informationen.
7.4 Weitergehende Schadens- und Aufwendungs-ersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
7.5 Die Beschränkung der Rechte des Bestellers gemäß Abs. 7.1 bis 7.4 gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahr-lässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen einer Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertrags-typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
7.6 Schadensersatzansprüche nach diesem Abs 7 verjähren mit Ablauf der für Sachmängelansprüche geltenden Verjährungsfrist gemäß Abs. 6.4. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.7 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
7.8 Tritt der Besteller vom ordentlichen Vertrag zurück, ohne dass ein besonderes Rücktrittsrecht schriftlich vereinbart wurde und wir dem Rücktritt zustimmen, so sind für den Fall, dass Waren bereits geliefert wurden, 20 % der Auftragssumme pauschal als Aufwandsentschädigung zu entrichten. Ist die Ware noch nicht geliefert, so beträgt die Pauschale 15 % des Auftragswertes.

8. Anwendersoftware, Servicesoftware
8.1 Wird mit einer Lieferung Anwendersoftware zur Verfügung gestellt, so wird dem Besteller sowie dem vom Besteller autorisierten Betreiber hieran das zeitlich unbegrenzte, nicht ausschließliche Recht eingeräumt, die Software auf den mitgelieferten Produkten, in unveränderter Form und für die in der Produktbeschreibung genannten Zwecke zu benutzen.
8.2 Eine Kopie der Software darf nur zu Sicherungszwecken erfolgen, sie darf jedoch nicht geändert, zurückentwickelt oder zurückübersetzt werden, es dürfen keine Programmteile heraus-gelöst werden.
8.3 Das Nutzungsentgelt für die mit unseren Lieferungen zur Verfügung gestellte Anwender-software ist, soweit nichts anderes vereinbart, im Kaufpreis enthalten. Erweiterungen der Leistungs-fähigkeit von an den Besteller gelieferten Erzeug-nissen durch Anwendersoftware erfolgen gegen Berechnung.
8.4 Soweit der Nutzungsumfang für die mit unseren Lieferungen zur Verfügung gestellte Anwender-software vertraglich begrenzt ist, sind wir berechtigt, die tatsächliche Nutzung der Anwendersoftware durch eine Systemvermessung zu überprüfen. Der Besteller ist verpflichtet, uns bei der Überprüfung der Nutzung unentgeltlich zu unterstützen und auf Verlangen eine schriftliche Erklärung über die Nutzung vorzulegen.
8.5 Die mit den Produkten gelieferte Service-software darf ausschließlich durch uns zu Servicezwecken genutzt werden. Wenn der Besteller beabsichtigt, selbst oder durch ihn beauftragte Dritte Servicearbeiten an den Erzeugnissen durchzuführen, bedarf es wegen unserer Nutzungsrechte an der Servicesoftware zuvor des Abschlusses eines entgeltlichen Lizenzvertrages.

9. Ersatzteile
9.1 Sofern in der Produktinformation keine Fristen festgelegt sind, halten wir Ersatz für Verschleißteile und häufig zur Instandhaltung nachgefragte Teile (Ersatzteile) für einen angemessenen Zeitraum verfügbar, sofern nicht in besonderen Fällen (z. B. bei Auslauf von IT-Komponenten) und nach Ablauf der in Abs. 6.4 genannten Frist unsere Bezugsquelle ausfällt.
9.2 Als Ersatzteile können wir erforderlichenfalls auch geprüfte Gebrauchtteile oder an deren Stelle andere funktionserhaltende technische Lösungen anbieten.

10. Rückgabe von Produkten
10.1 Für die Entsorgung der von uns gelieferten Produkte (gemäß ElektroG) ist der Besteller verantwortlich.
10.2 Wir bieten dem Besteller die Möglichkeit, von uns gelieferte Produkte am Ende ihrer Gebrauchsdauer an uns zurückzugeben. In diesem Fall sorgen wir für die Abholung und die umweltgerechte Entsorgung der Altgeräte. Die fachgerechte Demontage und die zur Ausbringung des Altgerätes erforderlichen bau-seitigen Vorbereitungen obliegen dem Besteller.

11. Weiterveräußerung, Exportkontrolle
11.1 Wenn der Besteller beabsichtigt, von uns gelieferte Produkte weiter zu veräußern, wird er uns so rechtzeitig unterrichten, dass wir in der Lage sind, ihm ein Rückkaufangebot zu machen. Wenn der Besteller von uns gelieferte Produkte an Dritte weiterveräußert, wird er uns im Hinblick auf die uns im Falle eines Produktmangels ggf. obliegenden Rück-rufpflichten Name und Anschrift des Erwerbers unverzüglich mitteilen und dem Erwerber eine entsprechende Verpflichtung für den Fall weiterer Veräußerungen auferlegen.
11.2 Der Besteller hat bei Weitergabe der von uns gelieferten Produkte (Hardware und/oder Software sowie dazugehörige Dokumentation) an Dritte im In- und Ausland die jeweils anwendbaren Vorschriften des nationalen und internationalen (Re-) Exportkontrollrechts einzuhalten. In jedem Fall hat er dabei die (Re-) Exportkontroll-vorschriften der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika zu beachten.
11.3 Der Besteller stellt uns von allen Ansprüchen, die von Behörden oder sonstigen Dritten gegenüber uns wegen der Nichtbeachtung vorstehender export-kontrollrechtlicher Verpflichtungen durch den Besteller geltend gemacht werden, in vollem Umfang frei und verpflichtet sich zum Ersatz aller uns in diesem Zusammenhang entstehenden Schäden und Aufwendungen.
12. Gerichtsstand, Erfüllungsort
12.1 Dieser Vertrag und die gesamten Rechts-beziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
12.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht.


Stand: 11.2022

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